Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 22 Begriffsbestimmung

StGB § 22 Begriffsbestimmung

[ Auszug: Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt ... ]